Das Meeresschutzgebiet "Capo Carbonara" wurde durch das Ministerium für Umwelt und Meeresschutz durch ministeriellen Erlass vom 15. September 1998 eingerichtet, dann 1999 geändert und vollständig durch den ministeriellen Erlass vom 7. Februar 2012 ersetzt (Amtsblatt Nr. 113 vom 16. Mai 2012). Die Verwaltung des Meeresschutzgebiets ist ausschließlich der Gemeinde Villasimius anvertraut.
(Ministerieller Erlass Nr. 60 vom 7. Februar 2012 und Durchführungs- und Organisationsbestimmungen)
Geschwindigkeit
In den Zonen B und C ist die Navigation ausschließlich in Verdrängungstrimmen gestattet, mit einer Geschwindigkeit von höchstens 5 Knoten, in einem Abstand von 300 Metern von der Küste und mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 Knoten, in einem Seestreifen zwischen 300 Metern und 600 Metern von der Küste entfernt.
Ankerung und Festmachen
In Gebieten, die als "A" Integrale Reserve ausgewiesen sind, sind Bootfahren, Ankern und Festmachen verboten.
In den als "B" Allgemeine Reserve, "C" Teilreserve und "D" Experimentelle Reserve ausgewiesenen Gebieten ist das Ankern in den vom Verwaltungsausschuss oder in den von sandigem Meeresboden gekennzeichneten Wasserbereichen gestattet, die frei von Posidonia oceanica sind und nicht für Badezwecke durch die RAS-Verfügung Nr. 817 vom 10.05.2013 gesperrt sind.
Sportfischen
Das freie Unterwasserfischen ist im gesamten MPA verboten.In der Zone "A" Vollreservat ist berufliches und sportliches Fischen mit allen Mitteln verboten.In der Zone "B" Allgemeine Reserve darf Sportfischen nur mit Genehmigung des Verwalters (Gemeinde Villasimius) und nur für Einwohner der Gemeinde Villasimius ausgeübt werden.In der Zone "C" Teilreserve und "D" Experimentelle Reserve darf Sportfischen nur mit Genehmigung des Eigentümers (Gemeinde Villasimius) und unter Berücksichtigung der Anforderungen zum Schutz des MPAs sowie für Personen, die als Einwohner der Gemeinde Villasimius behandelt werden, ausgeübt werden.
Im gesamten Meeresschutzgebiet ist verboten:
Unterwasserfischen.
Die Verwendung von Jet-Ski oder Wasserfahrzeugen und ähnlichen Mitteln, die Ausübung von Wasserski und ähnlichen Wassersportarten.
DAS FISCHEN VON MEERESREICHEN IST NICHT ERLAUBT (Paracentrotus lividus)
Zone "A" Integrale Reserve
Erlaubt sind:
Verboten sind:
Zone B: Integrale Reserve
Die Aktivitäten in Bereich A sind erlaubt.
Erlaubt sind auch:
Verboten sind:
Zone C: Teilreserve
Die Aktivitäten in Bereich B sind erlaubt.
Erlaubt sind auch:
Verboten sind:
Bereich D: Experimentelle Reserve
Die Aktivitäten in Bereich C sind erlaubt.
Erlaubt sind auch:
Verboten sind: